Der Unternehmer erfüllt die Registrierungspflicht für pflanzenschutzrechtliche Zwecke, die ausnahmslos für Internethändler von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gilt, die der pflanzenschutzrechtlichen Regelung unterliegen. Gleichzeitig erfüllt er die Pflicht, regulierte Waren beim Internethandel (Fernabsatzverträge) mit einem Pflanzenpass zu versehen, auch im Falle von Lieferungen dieser Waren an Endnutzer. Diese Pflichten ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die am 14.12.2019 in Kraft tritt.
Die Registrierungsnummer für Loukykvět s.r.o. lautet CZ-0636.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Die Website des ÚKZÚZ finden Sie unter:
ÚKZÚZ | ÚKZÚZ (eagri.cz)
Die Verordnung 2016/2031 finden Sie unter:
EU-Gesetzgebung | ÚKZÚZ (eagri.cz)
Den pflanzenschutzrechtlichen Status finden Sie unter:
Pflanzenschutzrechtlicher Status | ÚKZÚZ (eagri.cz)
Informationen zum Import in die EU (Import aus Drittländern) finden Sie unter:
Import aus Drittländern | ÚKZÚZ (eagri.cz)